Ratgeber · Nahrungsergänzung

    Nahrungsergänzungsmittel auf Amazon verkaufen: Freigabe, Dokumente, Kategorie

    Wer eine Nahrungsergänzungsmarke auf Amazon.de aufbauen will, braucht zuerst die Pflichten aus dem Lebensmittelrecht und danach die Vorgaben von Amazon selbst. Diese Seite ordnet beides in der Reihenfolge, in der es bei einem Marktstart anfällt, mit Quellen zu jeder Regel.

    Porträt von Peter Zeitelhack
    Von Peter Zeitelhack, Geschäftsführer MedScale Partners
    Aktualisiert am 26. Oktober 2026

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nahrungsergänzungsmittel brauchen in Deutschland keine Zulassung. Der Hersteller oder Einführer muss jedes Produkt spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen und dabei ein Muster des Etiketts vorlegen (§ 5 NemV).
    • Wer Lebensmittel online verkauft, muss als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde registriert sein, auch beim Handel über Marktplätze. Alle Pflichtangaben der Verpackung außer dem Mindesthaltbarkeitsdatum müssen vor dem Kauf im Listing stehen.
    • Amazon kann pro Produkt Nachweise anfordern, etwa Rechnungen, ein Analysezertifikat oder ein GFSI- oder HACCP-Zertifikat des Herstellers. Die Eingangsbestätigung des BVL ist dabei keine Zulassung und keine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.
    • Bei Versand durch Amazon muss die Resthaltbarkeit beim Wareneingang den Verbrauchszeitraum einer Packung um mindestens 90 Tage übersteigen. Eine Dose mit 240 Tagesportionen braucht also noch 330 Tage.
    • Im Listing sind nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben aus dem EU-Register erlaubt. Aussagen zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten sind für Lebensmittel verboten.

    Welche Pflichten gelten, bevor ein Nahrungsergänzungsmittel auf Amazon online geht?

    Vor dem ersten Listing stehen fünf Pflichten aus dem Lebensmittel- und Verpackungsrecht. Amazon kann zu jeder davon einen Nachweis verlangen. Fehlt er, wird das Angebot gesperrt.

    Die wichtigste ist die Anzeige beim BVL. Nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung muss, wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in den Verkehr bringen will, dies „spätestens beim ersten Inverkehrbringen“ dem BVL „unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts anzeigen“ (Quelle: gesetze-im-internet.de). Die Anzeige läuft online. Sie erhalten eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung.

    Diese Bestätigung wird oft missverstanden. Das BVL schreibt selbst, sie sei „keine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung“, und es nehme „keine inhaltliche Prüfung“ vor (Quelle: bvl.bund.de). Für Rezeptur, Höchstmengen, Kennzeichnung und Werbeaussagen bleibt der Inverkehrbringer allein verantwortlich.

    Pflichten vor dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Amazon.de
    PflichtRechtsgrundlageWerWas Amazon davon sieht
    Anzeige beim BVL mit Etikettenmuster§ 5 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)Hersteller oder EinführerEingangsbestätigung, auf Anfrage
    Registrierung als LebensmittelunternehmerArt. 6 Verordnung (EG) Nr. 852/2004Jeder, der Lebensmittel herstellt oder handelt, auch onlineNachweis der Behörde, auf Anfrage
    Pflichtangaben vor KaufabschlussArt. 14 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)Verkäufer im FernabsatzAttribute und Bilder im Listing
    Registrierung im Verpackungsregister LUCIDVerpackungsgesetzWer verpackte Ware erstmals in Deutschland verkauftRegistrierungsnummer in Seller Central
    Prüfung auf neuartige ZutatenVerordnung (EU) 2015/2283 (Novel Food)HerstellerSperrung, wenn eine Zutat nicht zugelassen ist

    Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer erfolgt nach Angaben des BVL in der Regel bei der Gewerbeanmeldung mit dem Hinweis, dass Lebensmittel gehandelt oder hergestellt werden. Sie gilt ausdrücklich auch für den Handel über Marktplätze (Quelle: bvl.bund.de).

    Welche Dokumente fordert Amazon für Nahrungsergänzungsmittel an?

    Amazon fordert Nachweise meist produktbezogen an, wenn eine ASIN angelegt, geändert oder gemeldet wird. Welche Unterlagen verlangt werden, hängt vom Anlass ab. Halten Sie deshalb für jedes Produkt eine Mappe bereit, bevor die erste Anfrage kommt.

    • Eingangsbestätigung der BVL-Anzeige mit dem eingereichten Etikett
    • Nachweis der Registrierung als Lebensmittelunternehmer
    • Rechnungen oder Lieferantennachweise, wenn Sie nicht selbst herstellen
    • Analysezertifikat (Certificate of Analysis) der aktuellen Charge
    • GFSI-anerkanntes Zertifikat oder HACCP-Nachweis des Herstellers
    • Fotos aller Seiten der Verpackung, auf denen Zutaten, Nährstoffmengen und Warnhinweise lesbar sind

    Im Amazon-Verkäuferforum berichten Händler, dass Amazon für Nahrungsergänzungsmittel ein GFSI- oder HACCP-Zertifikat anfordert, auch bei Händlern, die sich nur an bestehende Angebote anhängen (Quelle: sellercentral.amazon.de). Ein solches Zertifikat stellt der Hersteller aus. Als Marke sollten Sie es Ihren Händlern zur Verfügung stellen, sonst verschwinden deren Angebote und mit ihnen ein Teil Ihrer Verfügbarkeit.

    Welche Kategorie und welche Produktdaten braucht ein Nahrungsergänzungsmittel?

    Legen Sie das Produkt mit dem Produkttyp für Nahrungsergänzungsmittel an. Davon hängt ab, welche Pflichtfelder Amazon abfragt und welche Richtlinien greifen. Mit einem falsch gewählten Produkttyp fehlen Pflichtfelder, und das Produkt muss später neu eingeordnet werden.

    Zwei Gruppen von Feldern sind besonders wichtig. Die erste sind die Lebensmittelangaben, die nach Art. 14 LMIV vor dem Kauf sichtbar sein müssen: Bezeichnung, Zutaten mit hervorgehobenen Allergenen, Nährstoffmengen pro Tagesportion, Verzehrempfehlung, die vorgeschriebenen Warnhinweise und Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Die zweite sind die Ablaufattribute. Amazon verlangt bei der ASIN-Anlage die Angaben „Produkt mit Ablaufdatum“, „Art des Ablaufdatums“ und „Haltbarkeit“ und zählt Nahrungsergänzungsmittel ausdrücklich zu den Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum (Quelle: sellercentral.amazon.de).

    Für Markeninhalte brauchen Sie die Amazon Brand Registry. Ohne sie gibt es keinen A+ Content, keine Sponsored Brands und keinen Zugang zu Brand Analytics, also zu den Suchdaten, aus denen gute Listings entstehen.

    Was gilt bei Versand durch Amazon für Nahrungsergänzungsmittel?

    Die Haltbarkeit entscheidet, wie viel Ware Sie auf einmal einlagern können. Amazon schreibt vor: Beim Eingang im Logistikzentrum muss die verbleibende Haltbarkeit den Zeitraum, in dem das Produkt vollständig verbraucht wird, um 90 Tage übersteigen. Das Beispiel von Amazon selbst ist eine Flasche Nahrungsergänzungsmittel mit 240 Tagesportionen, die noch 330 Tage haltbar sein muss (Quelle: sellercentral.amazon.de).

    Für Kräuter und Mineralstoffe als Nahrungsergänzungsmittel nennt Amazon in seiner Orientierungstabelle 730 Tage Mindestabstand zwischen Wareneingang und Ablaufdatum. Bei einer Gesamthaltbarkeit von 36 Monaten ab Herstellung bleibt damit ein gutes Jahr für Produktion, Lagerung beim Hersteller und Transport.

    Haltbarkeitsregeln bei Versand durch Amazon (Auszug aus der Amazon-Hilfe, Stand Oktober 2026)
    RegelVorgabe von AmazonWas das für Ihre Planung bedeutet
    Resthaltbarkeit beim WareneingangVerbrauchszeitraum der Packung plus 90 Tage120 Kapseln bei einer Kapsel täglich: mindestens 210 Tage
    Orientierungswert Kräuter und Mineralstoffe730 Tage vor AblaufLieferungen klein und häufig planen
    DatumsangabeMindesthaltbarkeits- oder Herstellungsdatum auf jeder Einheit, Chargennummer allein reicht nichtDruckbild der Verpackung vor Produktion prüfen
    KartonsPro ASIN nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum je KartonChargen beim Packen trennen
    Abgelaufene WareWird als nicht verkaufbar gekennzeichnet, bei Eingang nach Ablauf zur Entsorgung vorgesehenAutomatische Rücksendung in Seller Central einstellen

    Welche Aussagen dürfen im Listing stehen?

    Gesundheitsbezogene Angaben sind nur in der Form erlaubt, in der sie im EU-Register nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassen sind, und nur, wenn das Produkt die dort genannten Bedingungen erfüllt, meist eine Mindestmenge des Nährstoffs pro Tagesportion (Register: ec.europa.eu). Aussagen über die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten sind für Lebensmittel nach Art. 7 Abs. 3 LMIV verboten.

    Am schwierigsten sind Pflanzenstoffe. Für Botanicals gibt es bis heute keine zugelassenen Claims, und die Rechtsprechung hat den Spielraum zuletzt enger gezogen: EuGH C-386/23 vom 30. April 2025 und BGH I ZR 109/22 vom 5. Juni 2025. Die Folgen für Ashwagandha und Kurkuma auf Amazon beschreibt unser Botanicals-Report.

    Diese Regeln gelten für jedes Feld, das Kunden sehen: Titel, Bullet Points, Bilder, A+ Content, Videos und Anzeigentexte.

    Wie bauen Sie eine Nahrungsergänzungsmarke auf Amazon auf?

    Mit einem Produkt, für das es messbare Nachfrage gibt, und einem Listing, das die Fragen der Käufer beantwortet. Beides steht in Amazons eigenen Daten. In unserem Magnesium-Report kam das Bisglycinat-Cluster auf 98.032 Käufe pro Quartal, der Gattungsbegriff „magnesium“ auf 71.973. Wer dort mit einem generischen Magnesium startet, tritt im kleineren Markt gegen mehr Wettbewerber an.

    Die Fragen der Käufer stehen in den Rezensionen. Bei Vitamin D war die Dosierung mit 17,75 Prozent das größte negative Rezensionsthema. Eine Angabe, die so oft vermisst wird, gehört auf das erste Produktbild.

    Danach folgt die Werbung. Wir starten mit Sponsored Products, eine Kampagne pro Produkt, und setzen Gebote aus dem Deckungsbeitrag. Wie das funktioniert und welcher ACoS bei Nahrungsergänzung tragfähig ist, steht im Ratgeber zu ACoS und ROAS. Bewertungen für neue Produkte bauen Sie über Amazons eigene Programme wie Vine auf.

    Häufige Fragen

    Brauchen Nahrungsergänzungsmittel eine Zulassung für Amazon?

    Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und werden in Deutschland beim BVL angezeigt, eine Zulassung gibt es nicht. Amazon kann trotzdem pro Produkt Nachweise verlangen, etwa die Eingangsbestätigung der Anzeige, ein Analysezertifikat oder ein GFSI- oder HACCP-Zertifikat des Herstellers.

    Wer muss ein Nahrungsergänzungsmittel beim BVL anzeigen, Hersteller oder Händler?

    Nach § 5 NemV der Hersteller oder Einführer, und zwar spätestens beim ersten Inverkehrbringen, mit einem Muster des Etiketts. Händler, die fertige Ware weiterverkaufen, müssen nicht erneut anzeigen. Sie brauchen aber eine eigene Registrierung als Lebensmittelunternehmer.

    Wie lange muss ein Nahrungsergänzungsmittel bei Anlieferung an Amazon noch haltbar sein?

    So lange, wie die Packung bei bestimmungsgemäßem Verzehr reicht, plus 90 Tage. Bei 60 Tagesportionen sind das 150 Tage, bei 240 Tagesportionen 330 Tage. Für Kräuter und Mineralstoffe nennt Amazon als Orientierung 730 Tage.

    Darf ich Studien zu Inhaltsstoffen im Listing zitieren?

    Nur so, dass daraus keine gesundheitsbezogene Angabe entsteht, die nicht im EU-Register zugelassen ist. Ein Studienhinweis, der eine Wirkung nahelegt, gilt rechtlich als gesundheitsbezogene Angabe. Lassen Sie solche Formulierungen vor der Veröffentlichung prüfen.

    Brauche ich für Nahrungsergänzungsmittel die Amazon Brand Registry?

    Zum Verkaufen reicht ein Verkäuferkonto. Für den Markenaufbau brauchen Sie die Eintragung, denn A+ Content, Sponsored Brands, Brand Analytics und Amazon Transparency setzen eine Eintragung voraus. Dafür brauchen Sie eine eingetragene oder angemeldete Marke.

    Kann ich Nahrungsergänzungsmittel auch ohne Versand durch Amazon verkaufen?

    Ja. Beim Versand durch den Verkäufer entfallen die Haltbarkeitsregeln für Amazon-Logistikzentren. Lebensmittelrechtliche Pflichten und Listing-Regeln gelten unverändert. Für die Prime-Kennzeichnung brauchen Sie dann das Programm Prime durch Verkäufer.

    Gelten für andere europäische Amazon-Marktplätze dieselben Regeln?

    Die EU-Verordnungen gelten überall, also Health-Claims-Verordnung, LMIV und Novel-Food-Verordnung. Anzeigepflichten, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe und Verpackungsregister sind national geregelt. Für Frankreich, Italien oder Spanien braucht jedes Produkt eine eigene Prüfung.

    Die Angaben zu rechtlichen Regeln beschreiben Praxiswissen und sind keine Rechtsberatung. Stand der Amazon-Vorgaben: Oktober 2026.

    Porträt von Peter Zeitelhack

    Über den Autor

    Peter Zeitelhack · Geschäftsführer, MedScale Partners GmbH

    Peter Zeitelhack ist Geschäftsführer der MedScale Partners GmbH und analysiert seit über fünf Jahren Nachfrage- und Wettbewerbsdaten im Nahrungsergänzungs-, OTC- und Pharmamarkt auf Amazon. Er veröffentlicht wöchentliche Segmentreports auf Basis von Amazon Brand Analytics und dem Product Opportunity Explorer.

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